Dienstag, 24. Februar 2015

flurschaden

mal ein hinweis in eigener sache.

am faschingsdienstag ist um ca. 16.30 uhr in seeben bei der ortsausfahrt richtung radl ein auto von der straße abgekommen und in das angrenzende feld gerutscht. der schaden ist zwar nicht besonders groß, aber der verursacher und die mittäter haben es nicht der mühe wert gefunden, sich beim grundbesitzer zu melden. wollte man diesen vorfall juristisch ausschlachten, käme mit sachbeschädigung, grundbesitzstörung und fahrerflucht einiges zusammen.

betreffend unfallverursacher und helfer gibt es bereits einige hinweise. möglicherweise haben andere anrainer ebenfalls etwas wahrgenommen.




weitere hinweise nehme ich sowie die nächste polizeidienststelle gerne entgegen.